Einführung 3G-Regel im Schützenhaus

die Cornazahlen steigen aktuell wieder munter und da auch der Kreis an der 100er Inzidenz kratzt gilt ab sofort eine „neue Allgemeinverfügung“:

https://www.landkreis-waldeck-frankenberg.de/informieren-beantragen/verwaltung-verstehen/fachdienste/oeffentlichkeitsarbeit-kultur-paten-und-partnerschaften/presse/pressearchiv/2021/september/neue-allgemeinverfuegung-aufgrund-steigender-infektionszahlen/

Für den SSV als Sportstätte hat dies zur Folge das wir ab der kommenden Woche auch die 3G Regel als Einlasskriterium anwenden müssen. 

Daher bitte Impfnachweis, Negativtest oder sonstige Bescheinigung in Papierform oder App mitbringen.

*die Allgemeinverfügung des Kreises wurde zwischenzeitlich durch hessenweite Regeln abgelöst:

corona-regeln_in_hessen1609.pdf

 

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